Die Kleinsten ganz stark: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
- Christian Ehrhorn
- 8. Okt. 2019
- 2 Min. Lesezeit
„Fridays for Future“ ist in aller Munde. Kinder die auf die Straße gehen und für ihre Zukunft demonstrieren. Ein Unding wie viele Menschen in unserem Land finden. Die jungen Leute sollten lieber zur Schule gehen. Außerdem sind es noch Kinder, die dürfen das doch gar nicht. So jedenfalls sehen die Meinungen vieler sogenannter Erwachsener aus.
Tatsächlich gibt es in Deutschland die Versammlungsfreiheit. Diese Erlaubt es den Bürgern sich öffentlich zu Versammeln. Oft wird diese Freiheit für Demonstrationen genutzt. Aber dürfen sich auch schon Kinder auf die Versammlungsfreiheit berufen und ihre Interessen durch Demonstrationen vertreten?
Ja, das dürfen sie. Dieses und viele andere Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Und diese wird in diesem Jahr 30 Jahre alt.
Begonnen hat alles jedoch schon ein Jahrzehnt zuvor. Im Jahr 1979 haben die Vereinten Nationen beschlossen, dass es an der Zeit ist, den Kindern dieser Welt mehr Rechte zu geben. Für ein besseres und sichereres Leben. So setzte man sich ganze zehn Jahre zusammen und erarbeite die UN-Kinderrechtskonvention, die im Volksmund auch einfach als Kinderrechte bekannt sind.
Diese Rechte sollen Kinder z.B. vor Kinderarbeit, Misshandlungen, Vernachlässigung und Gewalt schützen. Zudem möchte man den Kindern mit diesen Rechten mehr Möglichkeiten geben, ihr eigenes Leben mitzugestalten und mitzubestimmen. So haben auch Kinder das Recht auf eine Privatsphäre. Sei es im Badezimmer oder aber auch bei den E-Mails auf dem Computer. Und es gibt den Kindern das Recht, wie bei „Fridays for Future“, ihre eigenen Interessen zu vertreten und sich dafür einzusetzen.
Dabei baut die UN-Kinderechtskonvention auf vier Leitprinzipien auf:
Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Alle Kinder müssen gleichbehandelt werden. Unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion.
Vorrangigkeit des Kindeswohls: Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund und es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um dieses zu erhalten.
Sicherung von Entwicklungschancen: Jedes Kind hat das Recht auf eine bestmögliche Bildung.
Berücksichtigung des Kindeswillens: Kinder haben das Recht ihre Meinung zu äußern und ihre Interessen zu vertreten.
So lassen sich die Kinderrechte in drei Gruppen einteilen: Förderung und Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Fast jedes Land der Welt hat bis heute die 1989 in New York angenommene UN-Kinderrechtskonvention unterschieben. Mit zwei Ausnahmen: Somalia und die USA.
Doch auch wenn die meisten Länder sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet haben die Kinderrechte umzusetzen, gibt es noch viele Orte auf der Welt, an denen Kindern diese Rechte verwehrt werden. Auch in Deutschland. So sehen die Kinderrechte in der Theorie gut aus, doch wir alle müssen dafür sorgen, dass sie auch umgesetzt werden. Zum Schutz aller Kinder auf unserem Planeten.
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