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Schwere Justiz-Panne: Keine Strafe für Fähren-Entführer

  • Autorenbild: Christian Ehrhorn
    Christian Ehrhorn
  • 17. Apr. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Mittlerweile ist es sechs Jahre her: 2012 hatten fünf Kurden eine HADAG-Fähre auf der Elbe nahe Finkenwerder entführt. Sie drangen in das Führerhaus ein, stießen den Kapitän zu Boden und übernahmen die Kontrolle über das Schiff. Anschließend entrollten sie ein Transparent, auf dem sie die Freilassung des PKK-Führers aus türkischer Haft. Zudem hatten sie mutmaßlich den irrsinnigen Plan, die Fähre in die Türkei zu bringen. 

Doch bevor die türkischstämmigen Entführer ihren Plan umsetzen konnten, stürmte die Polizei das Schiff und nahm die Entführer in Gewahrsam. 

Die Staatsanwaltschaft erhob im November 2012 Anklage wegen Nötigung und Freiheitsberaubung. Diese Anklage sollte vom Amtsgericht Altona bearbeitet werden. Und hier beginnt auch die Misere. Denn die Abteilung, welche sich ursprünglich mit dem Fall beschäftigen sollte, wurde kurz nachdem die Anklage erhoben wurde, aufgelöst. Somit wurde der Fall auf andere Abteilungen verteilt. Hier blieb der Fall liegen und wurde vom zuständigen Richter nicht weiter bearbeitet. Trotz mehrfacher Nachfrage der Staatsanwaltschaft. 

So gingen fünf Jahre ins Land, welches die Verjährungsfrist für Vergehen ist, wegen denen die Entführer angeklagt wurden. Nun wurde bekannt, dass es das Amtsgericht Altona nicht geschafft hatte, die Anklage in den letzten fünf Jahren zu bearbeiten. Und do kommen die Entführer straffrei davon. 

Dies ist bereits die zweite Panne der Hamburger Justiz in kürzester Zeit. Vor kurzem musste ein Vergewaltiger aus der U-Haft entlassen werden, weil das zuständige Landgericht nach dem Urteil das Verfahrensprotokoll zu spät fertiggestellt hatte. 

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