Parkplatzärger in Hamburg
- Christian Ehrhorn
- 25. Jan. 2017
- 3 Min. Lesezeit

Es ist ein Thema, welches Hamburger Autofahrer Tag für Tag beschäftigt: Parkplätze. Zu wenige davon gibt es in Hamburg. Und es verschwinden immer mehr. Jüngstes Beispiel ist die Osterstraße in Eimsbüttel. Bei Umbauarbeiten wurden mal eben 110 Parkplätze von 220 abgeschafft. Ein Ärgernis nicht nur für die Autofahrer. In der beliebten Einkaufsstraße beklagen sich die anliegenden Geschäfte über Umsatzeinbußen, seit es weniger Parkplätze gibt. Bis zu 30 % weniger sollen in die Kassen fließen. Ein Umstand, den Keiner so hinnehmen möchte. Und Viele fragen sich, ob ein Ausgleich für die entfernten Parkplätze geschaffen wird. Dazu fragten wir beim Bezirksamt Eimsbüttel an. Pressesprecher Philipp Passera erklärte uns:
„Zur Umgestaltung der Osterstraße fand ein breit aufgestelltes Bürgerbeteiligungsverfahren mit Anwohnern, Bürgern, Geschäftsleuten sowie dem Bezirksamt und einer Planergemeinschaft statt. Im Mittelpunkt der Planungen standen die Attraktivitätssteigerung der Einkaufsstraße, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und insbesondere die Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu Gunsten aller Nutzer des Stadtraums. Das Vorhaben ist baulich noch nicht abgeschlossen und das vorgesehene System noch nicht vollständig erstellt. Das Bezirksamt wird die aktuelle Situation analysieren, und geeignete Zwischenlösungen entwickeln. Nach Abschluss der Maßnahme ist eine umfangreiche Evaluation vorgesehen. Sollten weitere Anpassungen des Konzepts erforderlich werden, werden diese umgesetzt.“
Eine Antwort, welche die Bewohner von Eimsbüttel und Besucher der Osterstraße nicht befriedigen dürfte. Und so schaffen sie sich eigene Parkplätze. Zum Beispiel auf der neuen Verkehrsinsel in der Mitte der Straße.
Doch nicht nur dort gibt es Ärger wegen Parkplätzen. Überall in Hamburg kann das Abstellen des Fahrzeugs zur „Wutprobe“ werden. Denn eines fällt immer wieder auf: Nächstenliebe wird bei vielen Autofahrern nicht gerade großgeschrieben. Und so ist „Dummparken“ zum Volkssport geworden. Gerne stellt man sich quer über zwei Parklücken, parkt sein Fahrzeug fast mitten auf der Fahrbahn oder füllt eine Parklücke in der für zwei Autos Platz ist so aus, dass weder hinter noch vor dem Fahrzeug noch jemand anders Parken kann.
Viele genervte Autofahrer rufen schon in Gedanken den Abschleppdienst, wenn sie ein solches Parkverhalten sehen. Doch wie sieht die Gesetzeslage in diesen Fällen aus?
„Gemäß § 12 (6) Straßenverkehrsordnung (StVO) ist platzsparend zu parken. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, erklärte Rene Schönhardt, Pressesprecher der Polizei Hamburg.
„Anlage 2 zu § 41 StVO, Abschnitt 9 Markierungen Nr. 74 sieht vor, dass durch Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellungen einzuhalten sind, wobei durchgezogene Linien nicht überfahren werden dürfen. Im Jahr 2016 wurde 129 Verstöße aufgrund nicht platzsparendes Parkens geahndet.“
Bei den vielen „Falschparkern“ die man so sieht, kann die Anzahl von 129 Ahndungen einem ziemlich wenig vorkommen. Doch das Nachweisen von nicht platzsparendem Parken, gestaltet sich schwerer als man denkt. „Gerade bei Parkplatzsuchenden stößt es oftmals auf Unverständnis und Verärgerung, wenn durch allzu großzügige Abstellung eines Fahrzeugs weitere Parkplätze entfallen“, so Rene Schönhardt weiter. „In einer Millionenstadt wie Hamburg mit entsprechendem Verkehrsaufkommen und Parkplatzfluktuation sind derartige Situationen aber unvermeidlich. Ein Kleinstwagen kann niemals die Lücke ausfüllen, in der vorher ein Transporter geparkt hat. So etwas kann den Eindruck hervorrufen, dass nicht platzsparend geparkt wurde.“
Gerade für Fahrer von kleinen Autos wie dem Smart kann der augenscheinliche Vorteil eines kleinen Wagens in der Stadt beim Parken zum Nachteil werden. „Markierte Parkflächen haben eine Standardgröße. Wenn kleinere Fahrzeuge jeweils am Rand parken, kann es durchaus sein, dass ein Kleinstwagen in die Lücke passt und diese gerade in Parkdruckgebieten (verkehrswidrig) nutzt“, so der Polizeipressesprecher weiter.
Bei den vielen mutmaßlichen Falschparkern in der Stadt, fragen sich viele, wie und wann die denn man kontrolliert werden. „Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt unter der Maßgabe der personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Einsatzbelastung an den jeweils zuständigen Dienststellen“, erklärte Rene Schönhardt.
„Zur Ahndung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr werden, neben Mitarbeitern der Polizei, auch die Ordnungskräfte des Parkraummanagement des Landesbetriebes Verkehr eingesetzt, so auch im Bereich der Osterstraße. Diese Kräfte ahnden selbstverständlich auch das verbotswidrige Parken über mehrere Parkbuchten.“
So zeigt sich, dass die Parksituation in Hamburg komplizierter ist als gedacht. Und durch weiter wegfallende Parkmöglichkeiten wird sie seitens der Ämter noch weiter erschwert. Gerade Familien mit mehreren Autos sollten sich überlegen, ob diese in dicht besiedelten Wohngebieten überhaupt noch tragbar sind. Denn was die Folgen sind, wenn immer mehr Fahrzeuge auf immer weniger Parkplätze kommen, kann sich sicher jeder ausmalen.
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